Das musst du zum Kindergeld wissen
Das Kindergeld dient der Grundversorgung von Kindern ab der Geburt. Es soll die Mehrausgaben für Kinder zumindest anteilig auffangen. Ob du Anspruch hast und wie viel es gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch auf die staatliche Leistung haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Großeltern, Pflegeeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie leben – ohne weitere Nachweise zunächst bis zum 18. Geburtstag. Bei Kindern mit einer Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung für das Kindergeld.
Wie und wo kann ich Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld beantragst du nach der Geburt. Entweder mit einem Papierformular oder ganz komfortabel mit dem Online-Antrag. Seit Anfang 2024 sendet die Familienkasse Familien mit Neugeborenen nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben. Dort enthalten ist ein QR-Code, welcher zu einem fast vollständig ausgefüllten Antrag führt.
Ohne Personalausweis mit E-ID-Funktion musst du den Antrag am Ende jedoch trotzdem ausdrucken und an die zuständige Familienkasse senden. Lass dir nicht zu viel Zeit. Denn du bekommst das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend ausgezahlt.
Übrigens: Nachweise für dein in Deutschland geborenes Kind musst du der Familienkasse nur noch auf Anfrage vorlegen (z.B. Geburtsurkunde).
Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?
Nur ein Elternteil (oder eine andere erziehungsberechtigte Person) kann das Kindergeld erhalten. Bist du anspruchsberechtigt, erfolgt die Auszahlung monatlich auf das von dir benannte Bankkonto.
Bei Paareltern
In einem gemeinsamen Haushalt legt ihr im Kindergeldantrag selbst fest, wer von euch das Kindergeld erhalten soll. Könnt ihr euch nicht einigen, kann das Familiengericht den Empfänger bestimmen.
Bei getrennt lebenden Eltern
Lebst du getrennt vom anderen Elternteil, entscheidet der Lebensmittelpunkt des Kindes, wer von euch das Kindergeld bekommt – also dort, wo es lebt, betreut und versorgt wird.
Hält sich das Kind in nahezu gleichem Umfang in beiden Haushalten auf und ihr könnt euch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über den Zahlungsempfänger.
Wie hoch ist das Kindergeld 2024?
In den letzten Jahren wurde das Kindergeld immer weiter erhöht. Seit 2023 macht es beim Kindergeld keinen Unterschied mehr, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist: Jedes Kind erhält den gleichen Betrag – 250 Euro im Monat.
Wann es ausgezahlt wird, hängt von der Endziffer der sogenannten Kindergeldnummer ab. Diese bestimmt den Auszahlungszeitpunkt. Auszahlungstermine 2024
Anzahl der Kinder | seit 01.01.2023 | seit 01.01.2021 | seit 01.01.2020 |
---|---|---|---|
Für das 1. und 2. Kind | 250 Euro | 219 Euro | 204 Euro |
Für das 3. Kind | 250 Euro | 225 Euro | 210 Euro |
Ab dem 4. Kind | 250 Euro | 250 Euro | 235 Euro |
Kindergeld und Kinderfreibetrag – was ist der Unterschied?
Generell gilt: Du kannst nur eins von beidem nutzen, Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Für die meisten Familien ist das Kindergeld die günstigere Variante. Das Finanzamt macht bei der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung. Also immer unbedingt die Anlage „Kind“ der Einkommensteuererklärung ausfüllen! Ist der Kinderfreibetrag günstiger, ab etwa 78.000 Euro Jahreseinkommen, wird deine Steuerlast (oder dein Guthaben) mit dem bereits erhaltenen Kindergeld verrechnet.
Insgesamt liegt der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 bei 9.312 Euro (eine Hälfte pro Elternteil): zusammengesetzt aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag von insgesamt 6.384 Euro und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt 2.928 Euro. Gemeint ist mit dem umgangssprachlichen „Kinderfreibetrag“ also die Summe aus beiden Beträgen.
Bitte trotzdem einen Kindergeldantrag stellen, auch wenn du jetzt schon weißt, dass du den Kinderfreibetrag nutzen wirst.
Was ist der Kinderzuschlag?
Neben dem Kindergeld können Geringverdienende mit bestimmten Einkommensgrenzen auf Antrag noch einen Kindergeldzuschlag erhalten, je Kind bis zu 292 Euro (Stand: 2024). Finde ganz einfach heraus, ob du einen Anspruch auf Kinderzuschlag hast, mit dem KiZ-Lotsen.
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