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Elternzeit beantragen: Das ist zu beachten + Antragsmuster

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Die Elternzeit ermöglicht dir bis zu 36 Monate Auszeit von deinem Job, um dein Kind zu betreuen. Wenn du Elternzeit nehmen möchtest, musst du deinem Arbeitgeber dies rechtzeitig mitteilen. In diesem Artikel erfährst du, welche Fristen gelten und was du sonst noch unbedingt beachten solltest. Und natürlich haben wir ein Antragsmuster zum Herunterladen für dich.

Elternzeit beantragen: So geht es

Wenn du in Elternzeit gehen möchtest, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren. Das kannst du formlos machen – es muss aber schriftlich sein. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen:

Mögliche Abschnitte:
Die 36 Monate Elternzeit je Elternteil darfst du höchstens in drei Abschnitte unterteilen. Maximal 24 Monate kannst du davon im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber, z.B. mehr Abschnitte, sind möglich. Wechselst du deinen Arbeitgeber, ist der Neue nicht daran gebunden.

Form der Übermittlung:
Am einfachsten ist ein Brief, den du entweder persönlich abgibst oder per Einschreiben sendest. Lasse dir den Eingang bestätigen, z.B. auf einer Kopie des Anschreibens, wenn du das Schriftstück selbst abgibst. So bist du auf der sicheren Seite, falls es Klärungsbedarf bei der Frist gibt. Per Mail (auch wenn du es als Scan im Anhang sendest) oder Fax ist die Übermittlung nicht zulässig.

Abgabefrist:
Hier sind zwei Fristen zu unterscheiden!

  • Vor dem dritten Geburtstag deines Kindes musst du deinen Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vorher informieren. Möchtest du gleich nach der Geburt Elternzeit nehmen, gehst du für die Einhaltung der Frist vom errechneten Termin (ET) aus.
  • Möchtest du die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag (oder in den 6 Wochen direkt davor) beginnen, beträgt die Frist mindestens 13. Wochen.

Wichtig: der Kündigungsschutz beginnt immer erst eine Woche vor der Frist. Beantrage deine Elternzeit also am besten frühestens 8 Wochen bzw. 14 Wochen vor dem gewünschten Beginn.

Dies ist besonders für den anderen Elternteil wichtig (!), da es sonst zu einer Kündigung kommen könnte. Werdende Mütter unterliegen hingegen ab der Mitteilung über die Schwangerschaft dem Kündigungsschutz.

Beispiel 1:
Eine Angestellte wird Mutter und ist vor der Geburt nicht sicher, wie lange sie Elternzeit nehmen möchte.

➤ Spätestens eine Woche nach der Geburt muss sie sich festlegen und die Mitteilung über die Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Warum ist das so? Der Mutterschutz nach der Geburt dauert mindestens 8 Wochen. Spätestens 7 Wochen vorher (Frist s.o.) muss sie sich festlegen, also eine Woche nach der Geburt. Nur so ist der lückenlose Übergang von der Mutterschutzfrist in die Elternzeit sichergestellt.

Beispiel 2:
Ein werdender Zwillingsvater möchte direkt nach der Geburt für 4 Monate in Elternzeit gehen.

➤ Er muss seine Mitteilung über die Elternzeit spätestens 7 Wochen (frühestens 8 Wochen) vor dem errechneten Termin (ET) beim Arbeitgeber einreichen. Reicht er seinen Antrag wesentlich früher ein, besteht kein Kündigungsschutz.

1) Vorbereitung des Elternzeitantrags für den Arbeitgeber

Nimm dir genügend Zeit für die Planung deiner bzw. eurer gemeinsamen Elternzeit. Tipps zur Aufteilung findest du weiter unten im Text.

In unserem Musterantrag auf Elternzeit findest du verschiedene Varianten. Du kannst alles, was nicht passt, streichen.

Mutter:

Vater:

Übrigens: Umgangssprachlich heißt es meist Elternzeit beantragen. Dies trifft nur auf den dritten möglichen Elternzeitabschnitt zu. Und nur, wenn dieser zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag liegt. In diesem Fall darf der Arbeitgeber den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Damit das Antragsmuster für alle Abschnitte gilt, haben wir die Überschrift Antrag auf Elternzeit gewählt.

2) Start und Ende der Elternzeit festlegen

Die gewünschte Elternzeit, die du deinem Arbeitgeber mitteilst, ist verbindlich. Dein Arbeitgeber muss also einer Veränderung nicht mehr zustimmen.

Beachte dabei auf jeden Fall den sogenannten Bindungszeitraum. Dieser beginnt mit deiner ersten Elternzeit. Für die folgenden 2 Jahre musst du alle Elternzeiten festlegen.

Orientiere dich für die Zeit, in der du Elterngeld beziehst, am besten an den Lebensmonaten des Kindes. Sprich: nimm die Elternzeit nach Lebensmonaten! Sonst kann es passieren, dass die Elterngeldstelle dein Elterngeld kürzt, weil du Elterngeld und Gehalt gleichzeitig beziehst.

Trick für mehr Urlaub

Dieser Trick richtet sich vor allem an Väter, wenn das Kind nicht am 1. eines Monats auf die Welt kam: Für jeden vollen Kalendermonat, den du aufgrund deiner Elternzeit abwesend bist, darf der Arbeitgeber deinen Jahresurlaub um 1/12 kürzen.

Beispiel: Geburt 11.02., du möchtest 2 Monate Elternzeit nehmen. Du planst diese vom 11.02. bis 11.04. – nur im März bist du einen vollen Kalendermonat abwesend. Eine andere Möglichkeit wäre die Elternzeitmonate aufzuteilen z.B. 11.02. bis 10.3. und 11.07. bis 10.8. Auf diese Weise bist du keinen Kalendermonat vollständig abwesend, also darf der Arbeitgeber deinen Urlaub nicht kürzen.

3) Teilzeitwunsch angeben

Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Deinen Teilzeitwunsch kannst du bereits im Anschreiben zur Elternzeit mitteilen. So kann dein Arbeitgeber sich darauf einstellen. Bist du noch unsicher, kannst du den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit auch später stellen. Es gelten dieselben Fristen, wie für die Elternzeit (siehe oben „Abgabefrist“).

Achtung, wenn du noch Elterngeld beziehst: Beginnst du in Teilzeit zu arbeiten, prüfe am besten einen Wechsel in das Elterngeld Plus.

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Wieder schwanger in der Elternzeit?

Wenn du ein weiteres Kind erwartest, aber noch in Elternzeit bist, darfst du diese vorzeitig beenden. Und zwar zu einem Tag, bevor dein neuer Mutterschutz beginnt.

Vorteil: Du hast wieder Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in den Mutterschutzfristen. Die nicht genommene Elternzeit darfst du zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Achte aber auf die gesetzlichen Fristen! Elternzeit ist längstens bis zum 8. Geburtstag möglich.

Wichtige Überlegungen vor der Elternzeit

Die Dauer deiner Elternzeit ist die wichtigste Überlegung vor der Elternzeit. Gut zu wissen: Du darfst deine Elternzeit ohne eine Zustimmung verlängern, wenn du gleich zu Beginn 2 Jahre nimmst. Beanspruchst du zunächst weniger, bist du von der Zustimmung deines Arbeitgebers abhängig. Gleiches gilt für eine Verkürzung. Nur ein neuer Mutterschutz berechtigt zum vorzeitigen Ende (siehe oben).

Immer ein Thema: das liebe Geld. Wie lange kannst du dir Elternzeit finanziell leisten? Für eine begrenzte Zeit gibt es Elterngeld. Das sind aber nur ungefähr 65% von deinem Nettogehalt.

Dann natürlich die Frage, wo stehst du beruflich? Wie lange kannst du in Elternzeit bleiben, ohne dass es ein Stolperstein auf der Karriereleiter ist. Teilzeit in Elternzeit ist eine gute Option.

Unbedingt dran denken: Wenn du mit deinem Arbeitgeber Absprachen triffst, lasse sie dir schriftlich bestätigen. So können beide Seiten Vereinbartes noch einmal nachlesen.

Weitere Fragen, die du dir stellen kannst: Warum du Elternzeit nimmst und auch was du von deiner Elternzeit erwartest (Fortbildung, Studium etc.). Viele Familien nutzen die Zeit für gemeinsame (lange) Reisen. Und hier schließt sich der Kreis, denn auch hier spielt die finanzielle Situation eine Rolle.

Unser Tipp: Der Elterngeld & Elternzeit Videokurs

Hier in der App findest du im Kursbereich auch den Elterngeld Videokurs von Yvonne (Steuerfachwirtin & Elterngeldexpertin). In diesem 90-minütigen Videokurs zeigt Yvonne dir alles, was du zum Elterngeld und zur Elternzeit wissen musst. Danach weißt du genau, was du tun musst, um deinen maximalen Elterngeldanspruch anzumelden und zu erhalten. Du lernst Tipps und Kniffe kennen, die du so nirgends im Internet finden wirst und die du in bares Geld umwandeln kannst. Alle Informationen sind geprüft und stets aktuell. Den Kurs kannst du in der babelli App und unter kurse.babelli.de mit den App-Zugangsdaten schauen.

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