Von Anfang an dabei!

Mehr Elterngeld durch den Steuerklassentrick

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Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es einen sehr beliebten Trick, um den Elterngeldanspruch ganz legal deutlich zu erhöhen. Es geht hierbei schnell um mehrere tausend Euro. Wie das funktioniert und worauf ihr achten müsst, zeigen wir in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Trick funktioniert nur für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Vor der Geburt steht dadurch monatlich weniger Geld zur Verfügung
  • Der Wechsel erfordert einen Antrag beim Finanzamt
  • Die neue Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten
  • Ein Wechsel ist längstens bis 30.11 eines Jahres für das laufende Jahr möglich
  • Diesen Steuerklassentrick besprechen wir auch ausführlich in unserem Elterngeld Videokurs hier im Kursbereich der App.

Wer kann grundsätzlich die Steuerklasse wechseln?

Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können grundsätzlich zwischen 3 verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen:

  • Beide Elternteile sind in der Steuerklasse IV, diese Kombination wird nach der Hochzeit vom Finanzamt automatisch vergeben.
  • Steuerklasse IV mit Faktor, gibt es nur auf Antrag, hier wird der Splittingvorteil in der Steuertabelle durch die Heirat bereits während des Jahres berücksichtigt, ist aber nicht sehr gängig.
  • Ein Elternteil ist in der Steuerklasse III (höheres Netto-Einkommen) und der andere in der Steuerklasse V (niedrigeres Netto-Einkommen). Dies ist günstiger, sofern ein Partner ca. 60% oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt. Diese Kombination ist nur auf Antrag wählbar und verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und kann außerdem zu Nachzahlungen im Rahmen der Veranlagung führen.

Wie sich der Steuerklassenwechsel auf das Elterngeld auswirkt

Für Paare, die noch vor der Geburt erfolgreich einen Steuerklassenwechsel durchführen können, lohnt sich das in der Regel sehr stark. Wir zeigen das Ganze einmal anhand eines Beispiels:

Manuela verdient 2.700 Euro brutto monatlich. Sie ist in der ungünstigen Steuerklasse V und erhält monatlich ca. 1.580 Euro Gehalt netto ausgezahlt. In dieser Steuerklasse beträgt ihr Elterngeld ca. 956 Euro monatlich (Stand: 2024). Wenn sie jedoch rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt, bekommt sie ca. 2.111 Euro netto und ein Elterngeld in Höhe von ca. 1.304 Euro. Das sind ganze 348 Euro mehr Elterngeld jeden Monat bzw. 4.176 Euro auf 12 Monate gerechnet!

Wer sollte wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen?

Es gibt 2 Fälle, für die ein solcher Steuerklassenwechsel lohnt:

1) die Kombination IV/IV
Derjenige von euch, der überwiegend in Elternzeit gehen möchte, sollte schnellstmöglich in die Steuerklasse III wechseln, der andere Elternteil in die Steuerklasse V.

2) die Kombination III/V
Derjenige von euch, der überwiegend in Elternzeit gehen möchte, sollte schnellstmöglich in die Steuerklasse III wechseln und der Besserverdiener in die Steuerklasse V.

Achtung: In beiden Fällen ist es so, dass ihr gemeinsam monatlich vor der Geburt weniger Geld zur Verfügung habt. Besonders beim Wechsel nach Beispiel 2, denn die Abzüge für den Besserverdiener in der Steuerklasse V sind sehr hoch und der Auszahlungsbetrag ist entsprechend niedrig. Dies ist aber lediglich eine Verschiebung, die durch die Einkommensteuerklärung wieder ausgeglichen wird. Zu viel gezahlte Steuern werden dann, wenn ihr eure Steuererklärung gemacht habt, mit dem Steuerbescheid wieder erstattet (vorbehaltlich der Steuer auf andere zu verrechnende Sachverhalte, wie z.B. Elterngeld).

Wie genau wird der Wechsel vollzogen?

Um die Steuerklasse zu wechseln, müsst ihr als Ehepaar einen Antrag mit einem speziellen Formular beim Finanzamt stellen. Das Formular heißt „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.

Ein Steuerklassenwechsel greift immer erst im Folgemonat der Antragstellung. Es gibt eine Ausnahme: Im Jahr der Eheschließung ist eine rückwirkende Änderung zum Monat der Heirat möglich.

Bis wann muss der Wechsel erfolgen?

Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse angewendet, die im Bemessungszeitraum überwiegend gültig war. Um einen Effekt für das Elterngeld zu haben ist es also erforderlich, mindestens 7 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse zu sein. Das heißt eigentlich sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest oder bereits davor.

Wenn in den 12 Monaten des Bemessungszeitraumes keine der Steuerklassen überwiegt, wird die zuletzt gültige Steuerklasse für die Berechnung des Elterngeldes verwendet.

Was, wenn man zu spät dran ist?

Leider sind die vorgenannten Monate zu erfüllen, anderenfalls lohnt sich ein Wechsel, zumindest um die Berechnung des Elterngeldes zu beeinflussen, nicht mehr.

Achtung: Auf die Pflicht-Ausklammerung der Mutterschutzmonate für Arbeitnehmer darf für Geburten ab dem 01. September 2021 wieder verzichtet werden. Dies ist von Vorteil, wenn etwa der Wechsel der Steuerklasse nicht rechtzeitig vorgenommen wurde oder aber zu Beginn des Bemessungszeitraumes kein oder ein geringeres Einkommen vorlag.

Beispiel:

Bemessungszeitraum:
Monat 1-6: Steuerklasse IV (6 Monate)
Monate 7-12 vor Beginn Mutterschutz: Steuerklasse III (6 Monate)

Keine der Steuerklassen liegt länger als 6 Monate vor, in diesem Fall wird die Steuerklasse III für die Berechnung herangezogen, weil sie zuletzt Gültigkeit hatte.

Wann kann man wieder zurückwechseln?

Für die Überprüfung der Höhe des Elterngeldes im Bezugszeitraum wird die Steuerklasse genommen, die auch für die Berechnung im Bemessungszeitraum gültig war, ganz unabhängig davon, welche Steuerklasse aktuell für dich gilt. Somit wäre ein Wechsel direkt nach der Geburt problemlos möglich.

Du kannst auch mehrmals im Jahr wechseln. Möglich gemacht hat dies die Neufassung des §39 Absatz 6 Einkommensteuergesetz. Es bleibt jedoch dabei, dass der Wechsel erst im Monat nach dem Antrag gültig ist.

Wer kann mir bei der Umsetzung des Tricks helfen?

Zugegeben, die Umsetzung ist nicht ganz einfach und es gibt viele Stolperfallen. An der Stelle helfen euch auch die Elterngeldexperten von Elterngeld.de weiter. Sie rechnen für euch alles durch und helfen auch beim Steuerklassenwechsel.

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