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Die wichtigsten Formalitäten vor der Geburt: Was wann zu erledigen ist

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Mit der Geburt eines Kindes kommen einige Formalitäten und Behördengänge auf werdende Eltern zu. Um Mutterschaftsgeld, Elternzeit und die Vorbereitung auf Geburt und Wochenbett solltest du dich fristgerecht kümmern. So vermeidest du nicht nur Zahlungsausfälle und Verzögerungen, sondern gewinnst auch wertvolle Zeit in den ersten Wochen mit dem Baby.

Alle wichtigen Termine findest du auch in der App im Bereich „Termine“. Alles was du bereits erledigt hast, kannst du dort abhaken. In diesem Artikel findest du nochmal alle wichtigen Punkte im Überblick.

Krankenkassenleistungen prüfen

Wann?
7. – 10. SSW

Wer?
Die Mama

Prüfe unbedingt deine Krankenkassenleistungen für Schwangere. Gerade in der Schwangerschaft gibt es starke Abweichungen bei der Kostenübernahme für die Nackenfaltenmessung, 3D-Ultraschallscreening, Nahrungsergänzungsmittel, 24h Hebammenrufbereitschaft und mehr. Weiter geht es nach der Geburt mit Osteopathie für Babys und Kleinkinder und verschiedene Babykurse. Prüfe am besten rechtzeitig, was dir wichtig ist und ob es deine Krankenkasse bietet.

Nach der Geburt muss dein Kind krankenversichert werden. Ob es gesetzlich in der Familienversicherung oder privat versichert werden muss, und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest, findest du in diesem kostenlosen Leitfaden.

Entscheidung zum Elterngeld treffen

Wann?
So früh wie möglich, vor der 12. SSW

Wer?
beide Eltern

Auch wenn du den Elterngeldantrag erst nach der Geburt stellst und auch das Elterngeld nach der Geburt erhältst, solltest du dir JETZT schon Gedanken darum machen. Relevant für die Höhe des Elterngeldes ist nämlich dein Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Es gibt zahlreiche legale Tricks, mit denen du deinen Elterngeldanspruch um mehrere tausend Euro insgesamt erhöhen kannst. Dazu musst du jedoch frühzeitig die Weichen stellen. Was du genau tun kannst, um mehr Elterngeld zu erhalten, erfährst du im Elterngeld Onlinekurs.

Nachsorgehebamme suchen

Wann?
10. – 16. SSW

Wer?
egal

Die Nachsorgehebamme begleitet frisch gebackene Eltern in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt. Ihre Arbeit umfasst unter anderem die Betreuung der Mutter im Wochenbett, die Rückbildung und Versorgung von Geburtsverletzungen, die Pflege des Babys sowie Hilfe beim Stillen.

Wenn du bereits für die Schwangerschaft eine Hebamme hast, übernimmt diese wahrscheinlich auch die Nachsorge. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht möglich oder gewünscht ist, schau dich nach einer Nachsorgehebamme um. Gerade jungen Eltern ohne Erfahrung kann sie eine große Hilfe sein.

Lass dir mit der Suche nicht zu viel Zeit, in vielen Städten Deutschlands herrscht derzeit Hebammennotstand und es ist kurzfristig schwer eine Hebamme zu bekommen.

Optional: Anmeldung für Geburtsvorbereitungskurs

Wann?
12. SSW – 16. SSW

Wer?
Beide

Im Geburtsvorbereitungskurs findest du Antworten auf all deine Fragen zur Geburt. Er bereitet dich darauf vor und nimmt dir Ängste und Sorgen. Es gibt auch Onlinekurse, die du bequem vom Sofa aus mit deinem Partner absolvieren kannst. Die Kosten für einen Kurs übernimmt die Krankenkasse der Schwangeren. Häufig wird auch der Anteil für den werdenden Vater mit übernommen. Es ist empfehlenswert, dass beide Partner daran teilnehmen, sofern es die erste Schwangerschaft ist.

Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren

Wann?
13. SSW – 14. SSW

Wer?
Die Mama

Wann du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzt, liegt allein bei dir. Es gibt allerdings gesetzliche Empfehlungen. Diese verweisen darauf, dass die Mitteilung erfolgen sollte, sobald die Frau Kenntnis von ihrer Schwangerschaft hat. Empfehlenswert ist es, den kritischen Zeitraum der 12 Wochen abzuwarten und es dann zu verkünden. Die Meldung ist vor allem in Hinblick auf das Mutterschutzgesetz (vor allem Beschäftigungsverbot und Kündigungsschutz) und die nach der Geburt folgende Elternzeit relevant.

Optional: Nabelschnurblut-Einlagerung klären

Wann?
13. SSW – 20. SSW

Wer?
Egal

Möchtest du das wertvolle Blut (Stammzellen) aus deiner Nabelschnur bei Geburt einlagern oder spenden? Das Thema ist kostspielig, bietet jedoch auch Vorteile. Informiere dich am besten jetzt über das Thema, damit du die für dich richtige Entscheidung treffen kannst. Die relevanten Anbieter hierfür sind Vita 34 und eticur.

Auswahl des Geburtsortes & Anmeldung

Wann?
16. SSW – 30. SSW

Wer?
Mutter oder beide Eltern

Schon frühzeitig kannst du Informationsabende in Krankenhäusern und Geburtshäusern wahrnehmen, um dir über die Wahl des Geburtsortes klar zu werden. Dir steht es frei zu wählen, ob du dich für eine Hausgeburt, ein Geburtshaus oder ein Krankenhaus entscheidest. Geburtshäuser, die in der Regel kleiner sind, haben mitunter längere Wartezeiten. Melde dich rechtzeitig an, auch wenn eine Anmeldung im Vorfeld nicht immer erforderlich ist. Sie erspart dir den ganzen Papierkram bei der späteren Aufnahme während der Wehen und bietet dir die Möglichkeit, in Ruhe Fragen zu stellen und Wünsche zu deiner Geburt zu äußern.

Vaterschaftsanerkennung

Wann?
Jederzeit möglich. Kann bereits vor der Geburt beantragt werden. Beachte die mitunter mehrwöchige Wartezeit auf Termine bei den Ämtern. Kümmer dich am besten in Woche 18 – 24 um einen Termin.

Wer?
Beide Eltern gemeinsam

Bei nicht verheirateten Paaren ist die Mutter automatisch die Mutter des Kindes und wird auch so in die Geburtsurkunde eingetragen. Der Vater hingegen muss die Vaterschaft anerkennen, um der rechtmäßige Vater des Kindes zu werden und auch so in dessen Geburtsurkunde genannt zu werden. Die Mutter muss dem zustimmen.

Mit der Vaterschaft werden offiziell Verwandtschaftsverhältnisse geklärt. Mit ihr verbunden sind unter anderem Unterhaltsansprüche, Umgangsrechte, ggf. eine weitere Staatsbürgerschaft, Erbansprüche, etc. Soll das Kind den Nachnamen des Vaters annehmen (z.B. weil das Paar später heiraten und seinen Namen annehmen möchte), so ist die Anerkennung der Vaterschaft Voraussetzung.

Folgende Stellen können die Vaterschaft beurkunden:

  • Das örtliche Jugendamt (kostenfrei)
  • Das örtliche Standesamt (kostenfrei)

Bei diesen Ämtern ist die Vaterschaftsanerkennung kostenfrei. Die Eintragung in die Geburtsurkunde erfolgt bei Vorlage der Urkunde. Wird die Vaterschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt nach der Geburt anerkannt und soll der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden, fallen in der Regel Kosten für die Ausfertigung der neuen Geburtsurkunde an.

Da das Kind sowieso nach der Geburt standesamtlich gemeldet werden muss, kann diese Formalität auch direkt miterledigt werden. Allerdings müssen dann beide Eltern vorsprechen. Außerdem muss, wenn gewünscht, ein weiterer Termin für die Sorgerechtserklärung im Jugendamt erfolgen.

  • Ein Amtsgericht (gebührenpflichtig)
  • Ein Notar (gebührenpflichtig)

Benötigt ihr eine rasche Beurkundung der Vaterschaft, kann der Gang zum Notar den Prozess beschleunigen. Die Wartezeiten sind in der Regel kürzer als bei den Jugendämtern.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Mutterpass (in der Schwangerschaft) oder Geburtsurkunde des Kindes

Sorgeerklärung beim Jugendamt

Wann?
Jederzeit möglich. Kann bereits vor der Geburt beantragt werden. Beachte die mitunter mehrwöchige Wartezeit auf Termine bei den Ämtern. Kümmer dich am besten in Woche 18 – 24 um einen Termin.

Wer?
Beide Eltern gemeinsam

Mit dem Sorgerecht verhält es sich ähnlich. Die Mutter besitzt es automatisch, der Vater muss es beantragen. Durch die Vaterschaft besitzt er zwar ein Umgangsrecht, nicht aber die elterliche Sorge.

Um die gemeinsame Sorge für das Kind zu übernehmen, müssen beide Eltern dies einvernehmlich vor einer Urkundsperson erklären. Dies kann ebenfalls zu jedem Zeitpunkt geschehen. Wie auch die Vaterschaft, so zieht auch das Sorgerecht Pflichten und Rechte gegenüber dem Kind mit sich. Daher kann es auch nur vom Familiengericht wieder aufgehoben werden. Das Sorgerecht wird nur dem rechtmäßigen (anerkannten) Vater erteilt. Es bedingt also der Vaterschaftsanerkennung.

Ist sich das Paar darüber einig, dass es das Sorgerecht teilen möchte, so kann die Sorgeerklärung zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung im selben Termin abgegeben werden. Beide Erklärungen werden in einer Urkunde zusammengefasst.

Folgende Stellen können das Sorgerecht beurkunden:

  • Das örtliche Jugendamt (kostenfrei)
  • Ein Notar (gebührenpflichtig)

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes und Vaterschaftsanerkennung (nicht nötig, wenn beides zusammen beantragt wird)

Antrag auf Mutterschaftsgeld

Wann?
Flexibel, sobald dein Arzt dir die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt hat. Dies geschieht in der Regel frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin.

Wer?
Die Mama

Das Mutterschaftsgeld wird ab Beginn des Mutterschutzes 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bis 8 Wochen danach gezahlt. Es wird anhand der Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen 3 Monate berechnet und beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag + Zuschuss vom Arbeitgeber. Unterm Strich genau so viel, wie du sonst auch netto ausgezahlt bekommst. Den Antrag kannst du zeitlich flexibel stellen, sobald dein Arzt dir die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausgestellt hat (in der Regel am Anfang der Schwangerschaft). Sofern noch nicht geschehen, solltest du dich am besten jetzt darum kümmern.

Kinderarzt suchen

Wann?
ab 25. SSW (wohnortabhängig)

Wer?
egal

Da ausgelastete Kinderarztpraxen in einigen Regionen Deutschlands Aufnahmestopp haben, ist es sinnvoll, bereits in der Schwangerschaft einen Arzt oder eine Ärztin zu suchen und sich dort anzumelden. Gerade wenn die Geburt nicht im Krankenhaus stattfindet, sollte geklärt werden, wer die U2, also die zweite Vorsorgeuntersuchung zwischen dem 3. und 10. Lebenstag durchführen wird. Spätestens zur U3 in der 4. bis 5. Lebenswoche müsst ihr zum Kinderarzt.

Optional: Kita oder Tagesbetreuung suchen

Wann?
26. – 40. SSW

Wer?
egal

Wünschst du dir einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf oder möchtest du dein Kind möglichst lange zu Hause betreuen? Im Optimalfall ist diese Entscheidung spätestens bei Beantragung der Elternzeit gefallen. Wer im ersten Lebensjahr des Kindes einen Betreuungsplatz benötigt, sollte sich schon jetzt an die relevanten Kitas in der Umgebung wenden, denn die Wartelisten sind häufig sehr lang. Eine Tagesmutter kannst du als Alternative auch in Betracht ziehen.

Gerade wenn in deiner Region ein Mangel an Kitaplätzen herrscht, ist es ratsam sich jetzt schon über die Aufnahmekriterien und Fristen zu informieren. Mach eine Liste der gewünschten Einrichtungen, erfrage telefonisch, ob Informationsgespräche angeboten werden und wann du dich anmelden kannst.

Optional: Haushaltshilfe suchen

Wann?
30. – 40. SSW

Wer?
egal

Wirst du für die Zeit nach der Geburt eine Haushaltshilfe benötigen? Dann ist jetzt die Zeit, eine geeignete Kraft zu suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Überprüfe daher deinen Anspruch. Auch Bekannte können den Zuschuss für die Hilfe in eurem Haushalt erhalten und du musst keine fremde Person beauftragen. Bei Problemen und Komplikationen während der Schwangerschaft steht dir in der Regel ebenfalls eine Haushaltshilfe (auch vor der Geburt) zu.

Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

Wann?

  • Väter spätestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin, wenn sie ab der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen möchten, andernfalls 7 Monate vor Beginn der Elternzeit
  • Mütter spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (nach dem Mutterschutz)

Wer?
Vater und Mutter

Wenn der Vater ab Geburt in Elternzeit gehen möchte, muss der Antrag schriftlich bis spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber eingegangen sein. Da der reale Geburtstermin in der Regel vom errechneten Geburtstermin abweicht, sollte auch der Fall einer kurzfristigen terminlichen Abweichung mit dem Arbeitgeber im Vorfeld geklärt werden. Mütter können sich mit dem Antrag mehr Zeit lassen. Da die Elternzeit frühestens mit Beendigung des Mutterschutzes beginnt, sollte der Antrag bis spätestens eine Woche nach der Geburt beim Arbeitgeber eingegangen sein. In dem Antrag, den du bei deinem Arbeitgeber einreichst, musst du bereits festlegen, welche Zeiträume du in den kommenden 24 Monaten für die Elternzeit nutzen möchtest. Auch wenn du planst in Teilzeit zu gehen, muss dies hier aufgeführt werden.

Antrag auf Elterngeld vorbereiten

Wann?
35. – 40. SSW

Wer?
Jeder Elternteil, der länger als 2 Monate Elternzeit nimmt

Da für den Antrag auf Elterngeld unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden muss, kann dieser erst ab Geburt gestellt werden. Um die Zeit mit dem Baby nicht mit administrativen Aufgaben zu belasten, ist es sinnvoll, alle Unterlagen für den Elterngeldantrag schon vorab bereitzulegen. Dazu gehören unter anderem Gehaltsnachweise, der ausgefüllte Antrag, Personalausweiskopien, etc. Tipp: Nutze auch den Elterngeld Onlinekurs von Elterngeld.de oder die Elterngeldberatung, um mehr Elterngeld zu erhalten.

Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen

Wann?
35. – 40. SSW

Wer?
Jeder Elternteil, dessen Einkommen für die Familie wichtig ist

Nicht viele Versicherungen erachten wir als wichtig. Wenn aber ein Kind in die Familie kommt, solltet ihr euch definitiv einmal über den Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken machen. Jeder 4. wird berufsunfähig und ohne Gehalt beider Partner wird es oft finanziell eng. Der Mutterschutz ist die beste Zeit, um das Thema durchzugehen. Einen Versicherungsvergleich kannst du hier durchführen.

Elterngeldkurs

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