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Alles über die Geburtsurkunde

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Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument für dich, dein Kind und die Leistungen die du im Zusammenhang mit deinem Kind beantragen kannst. Wo du die Geburtsurkunde erhältst, welche Unterlagen du dafür brauchst und wofür die Urkunde überhaupt benötigt wird, erfährst du in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Geburtsurkunde ist der Nachweis, dass ein neuer Erdenbürger geboren wurde
  • Als Eltern benötigt man die Urkunde, um Leistungen wie Eltern- und oder Kindergeld zu beantragen
  • Die örtlichen Standesämter stellen diese Urkunde aus
  • Für die Urkunde entstehen Gebühren: 10 bis 15 Euro (je nach Standesamt)

Was ist eine Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde, manchmal auch Geburtsschein genannt, ist ein amtliches Dokument. Auf diesem Dokument wird die Geburt einer Person mit Vorname, Familienname, Geschlecht und dem Ort der Geburt bescheinigt. Zusätzlich werden die rechtlich geltenden Eltern eingetragen. Im Fall einer Adoption z.B. werden nicht die leiblichen Eltern eingetragen. In Deutschland stellt das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, die Urkunde aus.

Der Unterschied zur „kleinen“ Geburtsurkunde

Die Angaben die in der Geburtsurkunde gemacht werden müssen, werden im Personenstandsgesetz (§59 PStG) geregelt. Auf Verlangen können Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Eltern des Kindes und der Religionszugehörigkeit extra nicht mit aufgenommen werden. In so einem Fall, spricht man von einer „kleinen“ Geburtsurkunde, da diese Angaben ausgelassen wurden.

Drittes Geschlecht, Bundestag ändert Personenstandsgesetz

Am 13.12.2018 hat der Bundestag eine Änderung des Personenstandsgesetzes vorgenommen. In § 22 Abs. 3 PStG wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen neben den Angaben „weiblich“ und „männlich“ auch die Bezeichnung „divers“ zu wählen, wenn eine Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht möglich ist.

Die Anzeige der Geburt

Wenn du dein Kind in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung die Geburtshilfe leistet zur Welt gebracht hast, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige über die Geburt verpflichtet.

Sollte das Kind zu Hause geboren worden sein, stellen Hebammen, Geburtshelfer oder Ärzte eine Geburtsbescheinigung aus. Diese musst du dann innerhalb von einer Woche beim Standesamt vorlegen.

Für die Anzeige der Geburt gibt es im Kranken- oder Geburtshaus sowie im Standesamt einen Vordruck. Die Anzeige ist auch formlos möglich. Wichtig ist aber, dass beide Elternteile unterschreiben.

Benötigte Unterlagen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde

Du benötigst die folgenden Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (+ letzte Meldebescheinigung) der Kindeseltern
  • Namenserklärung, sofern nicht in der Geburtsanzeige enthalten
  • Geburtsanzeige, sofern diese nicht direkt übermittelt wurde vom Kranken- oder Geburtshaus
  • Urkunde über den Familienstand der Mutter
  • Wenn Verheiratet: Eheurkunde
  • Wenn Geschieden: Scheidungsurteil und Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Wenn Unverheiratet: die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärung

Wurden die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, müssen diese von einem offiziell bestellten und beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Je nach Herkunftsland, gelten weitere Bestimmungen für die Übersetzung. Wurden Übersetzungen angefertigt, beachte, dass sowohl das Original, als auch die Übersetzung vorzulegen sind.

Die Aufzählung ist nicht abschließend und betrifft nur einfache Fälle. Bei speziellen Fragen wende dich bitte an dein zuständiges Standesamt.

Das kostet die Ausstellung einer Geburtsurkunde

Die Gebühren dürfen die Standesämter festlegen. In der Regel kostet die Ausstellung einer Geburtsurkunde zwischen 10 und 15 Euro, ebenso wie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister und eine internationale Geburtsurkunde.

Wenn du dir jeweils mehr als eine der vorgenannten Urkunden auf einmal ausstellen lässt, verringert sich die Gebühr für die Mehrexemplare oftmals.

Wird ein Kind geboren, so stellen die Standesämter ein Original für deine Unterlagen (kostenpflichtig) aus, darüber hinaus erhältst du mit der ersten Geburtsurkunde (meist) kostenfrei, die benötigten weiteren Exemplare, auch Geburtsbescheinigungen genannt, mit aufgedruckter Zweckbestimmung für Elterngeld, Kindergeld, die Krankenkasse und eine für religiöse Zwecke (Taufe).

Tipp:
Wenn du einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hast, kannst du in einigen Bundesländern deinen Behördengang digital erledigen.

Fall nicht auf die vielen unseriösen Online-Anbieter herein, die gegen ein Extraentgelt deine Dokumente beantragen. Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, dauert die Abholung im Standesamt in der Regel nicht lange. Der Vorteil ist, du hältst die Dokumente gleich persönlich in den Händen und kannst die weiteren Anträge z.B. auf Kinder- und Elterngeld schneller bearbeiten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Sorgeerklärung?

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, aber die Sorge für das Kind elterlich gemeinsam ausüben möchten, geben diese Willenserklärung ab. Es ist eine öffentliche Beurkundung nötig, die jeder Notar oder eine Urkundsperson beim Jugendamt übernimmt. Am besten erledigt man das gleich mit der Vaterschaftsanerkennung.

Was ist eine Geburtsbescheinigung?

Es handelt sich um eine Geburtsurkunde mit Zweckbestimmung. Diese Zweckbestimmung lautet z.B. für Elterngeld oder für Kindergeld.

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