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Kita-Streik: Was berufstätige Eltern tun können

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Erzieher werden im Vergleich zu anderen Berufsgruppen eher schlecht bezahlt und bekommen wenig Anerkennung für ihre wichtige und fordernde Tätigkeit. Wenn sie mehr Gehalt wollen, müssen sie streiken. So weit, so verständlich. Aber ein Kita-Streik ist für berufstätige Eltern eine große Belastung. Vor allem, wenn er länger dauert. Wir geben Tipps, was du tun kannst und welche Rechte du hast.

Nachdem es 2015 ausgedehnte Kita-Streiks gab, scheint es 2019 wieder so weit zu sein. Viele Erzieher in Kitas, Schulen und Horte streiken für mehr Geld und Anerkennung. Die Gewerkschaften Ver.di und GEW haben zu Warnstreiks im Öffentlichen Dienst aufgerufen. Eine Einigung ist bisher nicht in Sicht, weshalb mit weiteren Streiks zu rechnen ist.

Eltern, die aufgrund ihrer Arbeit auf die Betreuung ihrer Kinder außer Haus angewiesen sind, stellt eine geschlossene Kita vor große Probleme. Welche Lösungen es gibt, stellen wir dir in den folgenden Abschnitten vor.

Bei Ankündigung des Streiks schnell aktiv werden

Sobald du gehört hast, dass eventuell gestreikt werden soll, ist es wichtig, sofort aktiv zu werden. Zuerst musst du deinen Arbeitgeber informieren, am besten telefonisch. Aussitzen ist hier keine gute Idee.

Diese Möglichkeiten hast du bei einem Kita-Streik. Einige davon musst du jedoch mit deinem Arbeitgeber besprechen, aber dazu in jedem Punkt mehr.

Großeltern oder Nachbarn einspannen

Das ist die einfachste aller Lösungen. Wenn deine Eltern oder Schwiegereltern nicht in der Nähe wohnen, können sie vielleicht zu Besuch kommen, wenn der Streik länger dauert. Vorausgesetzt natürlich sie arbeiten nicht selbst. Für kurze Streiks kannst du gute Nachbarn oder Freunde fragen, die schon in Rente sind oder vielleicht aufgrund von Elternzeit gerade nicht arbeiten. Auch andere Eltern können in Frage kommen. Ihr könntet euch zum Beispiel in der Betreuung abwechseln.

Babysitter

Wenn du einen Babysitter an der Hand hat, bist du gut dran. Die Kosten musst du jedoch vorerst selbst tragen. Sie lassen sich aber am Ende des Jahres von der Steuer absetzen. Höchstgrenze sind 4.000 Euro pro Jahr. Kita-Gebühren sind dort mit eingerechnet. Übrigens können auch die Anfahrtskosten der Oma steuerlich geltend gemacht werden.

Urlaub nehmen

Bei kurzen Streiks hilft der ein oder andere überschüssige Urlaubstag weiter. Dieser muss jedoch vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wenn dein Urlaub bereits ausgeschöpft ist, ist das natürlich keine Option. Dann ist es in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Wenn dein Geld eher knapp ist, wirst du darüber nur den Kopf schütteln.

Überstunden abbauen

Gut wer Überstunden angehäuft hat. Wenn dein Chef einverstanden ist, kannst du diese jetzt abbummeln. Auch Minusstunden sind in Absprache mit dem Chef möglich.

Home Office

Nicht jeder Job gibt das her, aber wenn du vorwiegend am Schreibtisch arbeitet, ist Home Office vielleicht eine Option. Auch die Heimarbeit muss dein Chef genehmigen. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht. Bedenke, dass man mit Kind oft weniger effizient arbeiten kann. Eine Alternative ist es aber allemal, zumal du liegengebliebene Aufgaben auch notfalls abends erledigen kannst.

Kind bei Kita-Streik zum Arbeitsplatz mitnehmen

Viele Eltern von Schulkindern praktizieren es ohnehin ab und zu: die Kinder sind einfach bei der Arbeit mit dabei. Ob das geht oder nicht, hängt natürlich von der Tätigkeit ab. In jedem Fall sollte ein solches Vorhaben mit dem Chef besprochen und von ihm von Fall zu Fall genehmigt werden.

Kita-Notbetreuung in Anspruch nehmen

Bei einem Kita-Streik, bei dem die Kita komplett schließt, ist sie vor dem Gesetz verpflichtet, eine Notbetreuung anzubieten. Diese muss jedoch nicht in derselben Einrichtung sein, sondern kann auch in einer anderen Kita eingerichtet werden. Ob du dies deinem Kind antun willst/kannst, musst du letztlich selbst entscheiden. Eine Notbetreuung hat keinen idealen Betreuungsschlüssel, weshalb sie eher die letzte Option sein sollte.

Entschuldigt fehlen – dein Rechtsanspruch

Wenn ein Streik kurzfristig angekündigt wurde, besteht nach § 616 des BGB für eine kurze Zeit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Meist bekommt man 1-2 Tage bezahlt.

Wichtig ist hier, dass du deinem Arbeitgeber Bescheid gibst und nicht einfach unentschuldigt der Arbeit fern bleibst. Außerdem müssen vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Die Ankündigung muss tatsächlich kurzfristig gekommen sein, also von einem auf den anderen Tag oder von Freitag auf Montag, denn das Wochenende zählt nicht mit.

Vor einer Abmahnung oder gar Kündigung musst du keine Angst haben. Der Paragraf kann jedoch im Arbeitsvertrag explizit ausgeschlossen sein. In diesem Fall kommt diese Vorgehensweise für dich nicht infrage und du solltest versuchen, zusammen mit deinem Arbeitgeber eine gute Lösung zu finden.

Alles in allem gilt: Aufsichtspflicht vor Arbeitspflicht.

Was tun bei einem längeren Kita-Streik?

Auch dieses Jahr hoffen wir, dass bald eine Lösung gefunden wird und es nicht zu längeren Streiks kommt. Im Jahr 2015 waren etliche Kitas bis zu 4 Wochen geschlossen. Viele zuerst verständnisvolle Eltern sind dadurch an das Ende ihrer Möglichkeiten und die Grenze der Belastbarkeit geraten.

Sollte es wieder lange Streiks geben, hilft nur, sich mit anderen Eltern in Verbindung zu setzen. Tut euch zusammen und organisiert eine gemeinschaftliche Kinderbetreuung in kleinen Gruppen, in der sich die Eltern abwechseln.

Bekomme ich die Kita-Gebühren zurück?

Nein, leider nicht. Streiks sind erlaubt und in den Kosten mit berücksichtigt. Vergiss nicht, dass du Betreuungskosten ohnehin steuerlich absetzen kannst.

Was hältst du vom Kita-Streik? Schreib uns gern einen Kommentar!

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