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Mütterrente: Wer sie bekommt und wie hoch sie ist

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Mit der Mütterrente wird die Zeit, in der du deine Kinder erziehst, bei der Rente besser anerkannt als früher. Wie viele Rentenjahre du pro Kind bekommst und ob du die Mütterrente beantragen musst, mehr dazu in diesem Artikel.

 

Frauen mit Kindern gehen deutlich seltener einer bezahlten Beschäftigung nach als Väter (Quelle: destatis). Und wenn Mütter rentenversicherungspflichtig arbeiten, dann meist in Teilzeit. Für die Sorgearbeit verzichten sie auf einen Teil ihres Einkommens und waren lange bei der Rente benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Mütterrente verbessert.

Was ist die Mütterrente?

Es handelt sich bei der Mütterrente um keine eigene Rentenart, sondern sie ist ein fester Bestandteil der gesetzlichen Altersrente – für Mütter und auch Väter. Durch die sogenannten Kindererziehungszeiten verbessert sich der Rentenanspruch für den Elternteil, der beruflich zurücksteckt.

Was sind Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten sind die Zeit, für die du die Mütterrente bekommst. Auch wenn du dein Kind sicher länger erziehst, gibt es als “Kindererziehungszeit“ immer nur drei Jahre je Kind. Dies gilt für alle Geburten nach 1992. Vorher war es weniger.

Ganz wichtig: Die Kindererziehungszeiten werden immer der Mutter angerechnet, auch nachträglich (mehr dazu auch weiter unten im Text). Sollen diese Zeiten dem anderen Elternteil zugerechnet werden, unbedingt aktiv werden, denn rückwirkend ist es nicht möglich.

Ziel der Mütterrente

Die Mutterrente soll – ohne eigene Rentenbeiträge – Nachteile in der Rente ausgleichen, die durch die Betreuung der Kinder entstehen. Die Zahlungen der Rentenbeiträge übernimmt für diese Zeit der Bund für dich.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Ein Erziehungsjahr entspricht einem Rentenpunkt und dieser wirkt sich direkt auf deine Rentenhöhe aus. Er bringt dir später zusätzlich knapp 40 Euro Rente im Monat. Deine genaue Rentenhöhe hängt u. a. davon ab, wann du in Rente gehst und wie viele Rentenpunkte du bis dahin gesammelt hast.

Angenommen, dir werden die vollen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, also 3 Jahre je 40 Euro, würdest du allein dafür im Moment also etwa 120 Euro gesetzliche Rente bekommen – bei 2 Kindern etwa 240 Euro. Jedes weitere Kind erhöht sie in gleichem Maße.

Der aktuelle Rentenwert pro Monat wird immer im Juli eines Jahres bekannt gegeben. Seit 1. Juli 2024 beträgt er monatlich einheitlich 39,32 Euro (West und Ost).

Was ist ein Rentenpunkt?

Der Rentenpunkt ist eine Werteinheit der Deutschen Rentenversicherung. Entscheidend für den Wert des Entgeltpunktes ist das durchschnittliche Jahresentgelt aller Versicherten. Für 2024 sind das 45.358 Euro.

Verdienst du gleich viel, erhältst du 1 Rentenpunkt. Liegst du darüber oder darunter, erhältst du entsprechend mehr oder weniger. Mehr als 1,99 Punkte kann aktuell (2024) aber niemand pro Jahr sammeln.

Mit deinen gesammelten Rentenpunkten, und dem Zeitpunkt, wann du in Rente gehst, kann die Rentenversicherung deinen Rentenanspruch ermitteln.

Ist die Höhe der Mütterrente pro Kind immer gleich?

Wenn du mehrere Kinder hast und diese gleichzeitig erziehst, gibt es auch mehrere Kindererziehungszeiten für dich. Es gehen dir keine Kindererziehungszeiten verloren, wenn du z.B. innerhalb der 3 Jahre (für Geburten nach 1992) von Kind 1 ein weiteres Kind bekommst. Bei mehreren Kindern bekommst du die 3 Rentenpunkte jeweils entsprechend deiner Kinderanzahl.

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Wer bekommt die Mütterrente?

Die Mütterrente bzw. Kindererziehungszeiten bekommst du, wenn du:

  • das Kind tatsächlich selbst erzogen hast:
    Eine Unterstützung bei der Betreuung von einer Tagesmutter, Kita usw. ist natürlich möglich.
  • dein Kind in der Bundesrepublik erzogen hast:
    Du hast dein Kind zum Teil im Ausland erzogen? Hier gibt es Ausnahmen zur Anerkennung von Erziehungszeiten für deine Rente. Bitte nimm in so einem Fall unbedingt Kontakt zum Rentenversicherungsträger auf!

Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, Großeltern oder andere Verwandte haben Anspruch, wenn das Kind bei ihnen in einem dauerhaften Pflegeverhältnis wohnt. Dann darf aber kein Obhuts- bzw. Erziehungsverhältnis mehr zu den leiblichen Eltern bestehen.

Können Väter Mütterrente bekommen?

Ja, das ist möglich. Es kann aber immer nur ein Elternteil zur selben Zeit profitieren. Erzieht ihr das Kind gemeinsam, hat dennoch grundsätzlich die Mutter Anspruch auf Kindererziehungszeit. Der andere Elternteil geht leer aus. Soll der Vater/der andere Elternteil die Kindererziehungszeit erhalten, müsst ihr darüber eine Erklärung abgeben.

Wichtig: 
Diese Erklärung ist maximal für bis zu zwei Kalendermonate rückwirkend möglich. Zum Formular V0820 der Deutschen Rentenversicherung.

Wer bekommt die Mütterrente NICHT?

Nicht alle Berufsgruppen profitieren von den Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, meist die mit einem eigenen Versorgungssystem, beispielsweise Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Erziehungszeiten werden auch hier berücksichtigt, wie genau, erklärt die zuständige Versorgungsdienststelle.

Ebenfalls ausgeschlossen sind:

  • Mütter, Väter, Großeltern etc., die während der Kindererziehung bereits eine Altersvollrente oder vergleichbare Pension erhalten
  • Berufssoldaten/-in
  • Pfarrer/-in
  • Kirchenbeamte/-beamtin
  • andere Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

HINWEIS:
Als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) kannst du von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) profitieren. Nimm am besten Kontakt zu deinem zuständigen Rentenversicherungsträger und oder Rentenberater auf.

Mütterrente ohne Arbeit

Du kannst auch ohne Arbeit Mütterrente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Voraussetzung ist, dass du die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllst.

Wenn du also zwei Kinder erzogen hast, besteht bereits ein Anspruch auf eine Altersrente. Warum? Werden dir die Erziehungszeiten für deine zwei Kinder vollständig zugerechnet, bekommst du 2 x 3 Jahre, also 6 Jahre auf deinem Rentenkonto gutgeschrieben. Dies entspricht aktuell einer monatlichen Rente von ungefähr 240 Euro.

Wenn du nur ein Kind großgezogen und nie gearbeitet hast, kannst du die fehlenden zwei Beitragsjahre z.B. durch die Nachzahlung von Beiträgen erwerben. Ob sich das rechnet oder welche weiteren Möglichkeiten es gibt, erfährst du in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Muss ich die Mütterrente beantragen?

Ja und nein. Die Mütterrente selbst kannst du nicht beantragen, da sie nur einen Teil deiner gesetzlichen Rente ausmacht.

Aber: Deine Erziehungszeiten musst du der Rentenversicherung mitteilen. Denn nur weil du ein Kind geboren hast, bedeutet es nicht, dass du es auch erzogen hast. Daher musst du hier selbst aktiv werden, sonst gehst du leider leer aus.

Für die Mitteilung der Kindererziehungszeiten nutzt du am besten das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung. Einfach ausfüllen und an deinen zuständigen Rentenversicherungsträger senden.

Wie finde ich meinen zuständigen Rentenversicherungsträger?

Es gibt 16 eigenständige Träger. Welcher für dich zuständig ist, findest du im Briefkopf deines letzten Renteninformationsschreibens heraus oder hier: Übersicht der Rentenversicherungsträger.

Mütterrente für Adoptiv- und Pflegeeltern

Ist bzw. war dein Adoptiv-, Stief- oder Pflegekind bei Haushaltsaufnahme jünger als 3 Jahre (bei vor 1992 geborenen Kindern jünger als 2,5 Jahre), kannst du die Kindererziehungszeiten ebenfalls mitteilen.

Kindererziehungszeiten vs. Kinderberücksichtigungszeiten: Wo ist der Unterschied?

Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten drücken sich in Rentenjahren aus. Anders als die Kinderberücksichtigungszeiten.

Kinderberücksichtigungszeiten

Hier profitieren leider nur Mütter und Väter von Geburten nach 1992 mit mindestens 25 Versicherungsjahren.

 Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zum 10. Geburtstag des Kindes angerechnet. Sie helfen bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten nach dem Sozialgesetzbuch VI (§ 50 SGB VI) und können sich „rentensteigernd“ auswirken, ohne jedoch die Rentenpunkte zu verändern

Beispiel für das Jahr 2018 (Quelle: DRV):
Du erziehst ein Kind und bist in Teilzeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Im Jahr verdienst du 25.000 Euro. Bei der späteren Berechnung der Rente „erhöht“ die Rentenversicherung dein Entgelt um 50 Prozent auf 37.500 Euro (25.000 Euro x 50 Prozent = 12.500 Euro; 25.000 Euro + 12.500 Euro = 37.500 Euro). Erhöht wird maximal bis zum Durchschnittsverdienst, im Beispieljahr 2018 lag dieser bei 37.873 Euro. Auf diese Weise steigt dein monatlicher Rentenanspruch um ca. 11 Euro für jedes berücksichtigte Jahr an.

Hast du noch Fragen zur Mütterrente? Schreib uns gern einen Kommentar!

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